Notfallversorgung im Landkreis sicherstellen!

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von Uwe Thrum, MdL AFD

 

Nachdem es bereits seit der Umstrukturierung ab Oktober 2023 am Krankenhausstandort Pößneck zu Engpässen in der chirurgischen Notfallversorgung kam, wurde diese zum 30. April an den Wochenenden eingestellt. Nach § 18 Abs. 1 ThürKHG ist ein Krankenhaus im Rahmen seines Versorgungsauftrages und seiner Leistungsfähigkeit zur Aufnahme und Versorgung von Notfallpatienten vorrangig verpflichtet. Für die Bevölkerung des nördlichen Saale-Orla-Kreises besteht derzeit ein unhaltbarer Zustand bezüglich der Aufnahme und Versorgung von Notfallpatienten am Krankenhausstandort Pößneck.
Die Defizite in der regional sicherzustellenden Daseinsvorsorge sind zu beenden.
Die AfD-Fraktion unterbreitet dem Kreistag daher folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, den Landrat zu beauftragen:

 

  • Im Zusammenwirken mit dem Freistaat Thüringen und dem Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen bestehende Mängel bei der Aufnahme und Behandlung von Notfallpatienten zu analysieren, sofort abzustellen und dem neu zu wählenden Kreistag über die Entwicklung fortlaufend zu berichten.
  • Vertreter des Trägers des bodengebundenen Rettungsdienstes im Landkreis, das DRK, sowie Vertreter der Thüringen Kliniken GmbH zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Familie einzuladen um die unter Beschlusspunkt 1 beschriebenen Probleme im Dialog zu erörtern.
  • Gegenüber dem Thüringer Gesundheitsministerium die vollumfängliche Einhaltung des derzeit nicht erfüllten 7. Thüringer Krankenhausplanes für den Standort Pößneck durchzusetzen, hilfsweise durch Einlegung von Rechtsmitteln gegen die nach § 8 Abs. 2 ThürKHG zu leistende Krankenhausumlage bis hin zur anteiligen Aussetzung der Zahlung.

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