Bürgerbegehren gegen Solarpark Gertewitz zurück gezogen –UBV und Bürgerinitiative Oberland kritisieren den Vorgang

Facebook
Twitter
WhatsApp
Email
Telegram

 

Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises hat am 18.03.24 den Bauantrag der Bayrischen
Investoren zur Errichtung eines Solarparks auf 16 ha landwirtschaftliche Fläche, trotz einer
durch das Landesverwaltungsamtes genehmigten Fristverlängerung zur Bearbeitung bis Anfang
April, in der Gemarkung Gertewitz genehmigt.


Für die Bürgerinitiative Oberland und der UBV, die sich gegen den Solarpark und der damit in
Zusammenhang stehenden Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen wehrt, ist diese
Entscheidung mehr als deprimierend. Denn ein zugelassenes Bürgerbegehren wurde von 76
wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Gertewitz, das sind 65 %, mit ihrer Unterschrift
unterstützt. Der Gemeinderat Gertewitz hatte bis heute nicht darüber beraten und beschlossen.
Nach § 15 Abs. 1 ThürEBBG (Thüringer Gesetz über das Verfahren von Einwohnerantrag,
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid) darf nach der Zulassung des Bürgerbegehrens und der
Einreichung der Unterschriften mit dem Vollzug der Baumaßnahme nicht begonnen werden.
Das Landratsamt hat dies geprüft und ist der Rechtsauffassung, dass man mit einem
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid einen derartigen Bauantrag nicht verwehren kann.
Das Landratsamt hätte aus unserer Sicht das Ergebnis des Gemeinderates oder eines
Bürgerentscheides abwarten können. Bürgerinitiative und UBV sind schwer enttäuscht von
dieser Entscheidung. Denn wir hatten Hoffnung, dass mit einem Bürgerbegehren auch das
Vertrauen in die Demokratie verbessert wird.
Das Wort Demokratie stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Volksherrschaft“. Das heißt,
dass in der Demokratie das Volk der staatliche Souverän ist und die politischen Entscheidungen
werden durch den Mehrheitswillen der Bevölkerung gefällt. Es entsteht der Eindruck, dass dieses
Gesetz nur „Opium fürs Volk“ oder „Schaufenster-Politik“ ist.
Nachdem nun der Solarpark gebaut wird, haben wir schweren Herzens entschieden, das
Bürgerbegehren zurück zu nehmen und auch eine Normenkontrollklage nicht einzureichen.
Hauptgrund dafür waren zwei Dinge. Es war nicht geklärt wer bei einem erfolgreichen
Bürgerbegehren die Kosten übernimmt, wenn Jahre später der Solarpark zurückgebaut werden
muss. Wir wollen uns nicht nachsagen lassen, dass wegen eines erfolgreichen Bürgerentscheides
der Gemeinde Gertewitz somit für die Bürger ein finanzieller Schaden durch einen Rückbau des
Solarparks entstanden ist. Denn man muss davon ausgehen, dass die Investoren diese Forderung
gegenüber der Gemeinde dann geltend machen. Der zweite Grund war, der jetzt schon belastete
Dorffrieden in Gertewitz. Man kann den Menschen schwer erklären einen Bürgerentscheid
durchzuführen für einen Solarpark, der schon errichtet ist.


Bürgerinitiative und UBV befürchten nun, dass weitere Flächen noch bebaut werden. Aus den
bitteren Erfahrungen werden wir nun unsere Lehren ziehen.
Bürgerinitiative und UBV rufen daher die Gertewitzer Wähler auf, Gemeinderäte zu wählen, die
gegen die Versiegelung weiterer land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit PVT Anlagen sind.
Ursache der Misere ist der damalige Gemeinderatsbeschluss mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein
Stimmen.
Aus gegebenen Anlass wollen wir alle Kommunalpolitiker darauf aufmerksam machen, wer sich
gegen die Versiegelung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch Solarparks und
Windkraftanlagen ausspricht, sollte in seinem Gemeinderat auch einen Beschluss zu solchen
Anlagen nicht zustimmen. Denn bei einer Zustimmung durch den Gemeinderat kann die
Genehmigungsbehörde des Landratsamtes einen Bauantrag kaum noch verwehren.
Die Verantwortung für die Genehmigung des Solarparks Gertewitz liegt also vordergründig bei
den drei Gemeinderäten und dem Bürgermeister, die zugestimmt hatten. Deren Zustimmung
erfolgte trotz großer Bedenken gegen das Projekt und gegen die Meinung von zwei Drittel der
Gertewitzer Bürger.
Gertewitz ist nur ein Beispiel. Überall bei uns im Landkreis und darüber hinaus, kaufen sich die
„Grünen Heuschrecken“ mit Geldversprechen an die Gemeinden und Grundstückseigentümer
ein. So werden für einen Hektar Fläche werden etwa 4.000 € Pachtzins pro Jahr gezahlt.
Mit dem Anschluss dieser Anlagen steigen drastisch die Netzentgelte der Netzbetreiber und
somit die jetzt schon unverantwortlichen Strompreise aller Bürger.
Die UBV wird auch im neuen Kreistag alle möglichen demokratischen Mittel einsetzen, um
weitere Projekte „Grüner Kapitalisten“, welche mittels Solarparks und Windkraftanlagen die
Natur schädigen, das Landschaftsbild verschandeln und die Strompreise weiter nach oben
treiben, zu verhindern.
Wir sprechen uns für dezentrale Erneuerbare Energien aus, die den Eigenbedarf unserer
Menschen, des Handwerks, der Wirtschaft, der Landwirtschaft oder öffentlicher Institutionen
senken. Wir erteilen allen Investitionen von Solarparks und Windkraftanlagen eine Absage, die
land- und forstwirtschaftliche Flächen versiegeln, die das Landschaftsbild verschandeln und
damit verantwortlich für unsoziale und wirtschaftsfeindliche Strompreiserhöhungen sind.


„Hände weg von unseren land- und forstwirtschaftlichen Flächen!“

 


Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender UBV-Fraktion
Mitglied „Bürgerinitiative Oberland

 


Unter der Bezeichnung „Mitmachricht“ veröffentlichen wir die uns zugesandten Beiträge. Die Inhalte spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider, die Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Ihnen gefällt unsere Arbeit? Unterstützen Sie HalloOberland mit einer PayPal-Spende und tragen Sie so zur Meinungsvielfalt in unserer Region bei. Vielen Dank!

Veranstaltungen

Meistgelesen