UBV lehnt Windkraftanlagen, wie im Raum Tanna, Unterkoskau, Hirschberg,Gefell oder Gebersreuth strikt ab!

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Die Fraktion der UBV im Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat schriftliche Anfragen an den CDU
Landrat Christian Herrgott zum Windpark Tanna-Unterkoskau (W28), Windvorranggebiet W29
Hirschberg und W30 Gefell/Gebersreuth gestellt. Hintergrund sind die geplanten Erweiterungen
weiterer Windkraftanlagen in den drei Windvorranggebieten. Die UBV arbeitet hier konstruktiv mit
der Bürgerinitiative „Naturfreunde Hirschberg/Gefell“ zusammen und wird die Bürgerinitiative und
alle betroffenen Bürger im Kreistag mit allen möglichen Mitteln unterstützen. Die UBV spricht sich
für dezentrale erneuerbare Energien aus, die den Eigenbedarf des Stromverbrauches bei
Gewerbetreibenden und privaten Haushalten senken. Windkraftanlagen, wie im Raum Tanna,
Unterkoskau, Hirschberg, Gefell oder Gebersreuth lehnen wir ab. Sie schaden der Natur und den
Menschen. Sie verschandeln die wertvolle Kulturlandschaft und führen zu massiv steigenden
Strompreisen, z.B. durch steigende Netzentgelte oder Kosten für Redispatchmaßnahmen.


Die Energiewende ist ökonomisch, ökologisch und sozial gescheitert und soll nun auf dem Rücken
der Natur und unserer Menschen im ländlichen Raum ausgetragen werden.
Nur mit politischen Mehrheiten im neuen Kreistag wird es der UBV möglich sein, diese
Umweltverbrechen und diese soziale Kälte zu stoppen. Wir sind gespannt, wie belastbar die
Wahlversprechen vom Landrat Christian Herrgott und der CDU sind. Natürlich werden wir in
diesem Zusammenhang auch alle weiteren Windkraftanlagen in den anderen Windvorranggebieten
des Saale-Orla Kreises mit betrachten.


Am 26. Mai 2024 sind die Wahlen für den Kreistag, für die Gemeinderäte, Stadträte, Bürgermeister
oder Ortsteilräte. Die UBV ruft alle Wähler auf, genau zu überlegen, wen Sie ihre Stimme geben
sollten. Denn auch die Entscheidungen zu Windkraftanlagen oder Solarparks werden von der
Kommunalpolitik mehr oder weniger getroffen. Wer für den Naturschutz, den Umweltschutz und
gegen zu hohe Strompreise ist, sollte nicht Parteien wählen, die dafür verantwortlich sind.


Hier unsere Anfragen an den Landrat.

 

Sehr geehrter Herr Landrat,


die UBV Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen zum Windpark Tanna
Unterkoskau (W28), Windvorranggebiet W29 Hirschberg und W30 Gefell/Gebersreuth.
Die vorgelegten Unterlagen zur Untersuchung der Umweltverträglichkeit weisen zudem ganz
gravierende und grundlegende Mängel auf.
Die Prüfungen zur Umweltverträglichkeit sind unvollständig. Die Untersuchungen basieren auf
unvollständigen Grundlagen.
Durch das Vorhaben sind erhebliche Auswirkungen auf Gebiete des Europäischen
Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 einschließlich gravierender negativer Auswirkungen auf die
Funktionsbeziehungen im relevanten Umgebungsbereich zu erwarten.
Das Vorhaben ist mit den rechtlichen Vorgaben und Zielstellungen zum Schutz der Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung nicht vereinbar.
Wir gehen von einer artenschutzrechtlichen Unzulässigkeit aus.
Windkraft vervielfacht Natur- und Umweltgefährdungen, die sie eigentlich minimieren wollte.
Konventionelle Kraftwerke sind weiter für die Grundlast im Stromnetz wichtig. Neue Speicher
führen zu neuen Beeinträchtigungen. Für Windkraftanlagen müssen viele Leitungen und Anschlüsse
verlegt werden, sowie mit Schwerlastern befahrbare Wege gebaut oder unterhalten werden. Breitere
Wege mit sehr großen Kurvenradien für die Schwerlaster werden benötigt. Das zersiedelt und
zerstört in der Summe deutlich Landschaften und Lebensräume. Besonders im naturnahen Wald
wirken die gerodeten und intensiver beeinträchtigten Bereiche und die Masten als (zer)störender
Fremdkörper des Lebensraumes und vieler Tierarten.
Das Vorhaben führt zu ganz erheblichen und gravierenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild
und Belange der Erholung. Es führt innerhalb eines Wirkraumes von mehreren Kilometern zur
Verunstaltung des Landschaftsbildes. Der umgebende Landschaftsraum, der von besonderer
kulturlandschaftlicher und touristischer Bedeutung ist, würde vollständig und großräumig entwertet.
Ein weiterer Sachverhalt ist die von uns abgelehnte Errichtung von Windkraftanlagen im Wald.
Leider werden zunehmend auch Wälder für die Nutzung durch Windkraftanlagen und Solarparks in
Betracht gezogen. Der Wald hat für die Menschen in Deutschland eine besondere Bedeutung und
erbringt viele wichtige Leistungen für das Gemeinwohl. Er erfüllt vielfältige Leistungen und
Aufgaben für den Klimaschutz- und Wasserschutz, als Rohstofflieferant, als Lebensraum für Flora
und Fauna oder als Ort für Naturerleben und Erholung.
Die UBV fordert eine „Strikte Freihaltung von Wäldern von Windkraftanlagen und
Photovoltaikflächen“. Mit der Industrialisierung des Waldes, mittels Windkraftanlagen und
Solarparks, nimmt man vorsätzlich die Zerstörung der Symbiose des Waldes in Kauf. Unserer Wald
dient dem Wasserhaushalt mit Grund- und Trinkwasserneubildung sowie deren Speicherung, der
Sauerstoffproduktion, der Luftfilterung und Kühlung, dem Klimaschutz durch CO2-Speicher
mittels Kohlenstoffspeicherung, der Rohstofflieferung für die wirtschaftliche Nutzung sowie
wahrlich erneuerbaren Brennstoffen oder den Erholungs- und Gesundheitsleistungen sowie einer
touristischen Wertschöpfung.
Des weiteren sollen nach unseren Informationen im Windvorranggebiet W 29 Hirschberg (z.B.
Gefell-Holzindustrie Rettenmeier) und im Windvorranggebiet W 30 Gefell/Gebersreuth neue
Windkraftanlagen und durch Repoweringmaßnahmen weit aus größere Anlagen entstehen.
Die vorliegenden Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet 28 am
Standort Tanna-Unterkoskau, Windvorranggebiet W 29 Hirschberg und W 30 Gefell/Gebersreuth
werden von der UBV Fraktion strikt abgelehnt. Dem Vorhaben stehen, neben der Verschandelung
der Landschaft, den negativen Auswirkungen auf unsere Menschen und deren Immobilien und den
Strompreisen, in massivem Ausmaß Belange des Natur- und Umweltschutzes entgegen.


Wir fragen Sie:

 

  1. Welche Behörden und welche Fachbereiche sind für die Genehmigung zuständig?
  2. Gibt es bereits eine Genehmigung für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen des
    Typs Vestas V 162 6.0 mit einer Nennleistung von 6 MW und einer Gesamthöhe von 250
    Meter am Standort Tanna/Unterkoskau? Wenn ja, wer hat diese wann erteilt?
  3. Widerspricht der Bauantrag am Standort Tanna/Unterkoskau den Festlegungen des derzeit
    geltenden Regionalplan Ostthüringen? Wenn ja, was unternimmt der Landrat dagegen?
  4. Welche Baumaßnahmen sind in den Windvorranggebieten W29 und W30 geplant und gibt es
    dafür Bauanträge?
  5. Wenn es Planungen für die Änderung/Erweiterung in den Windvorranggebieten W29 und
    W30 gibt, wann wurden diese veröffentlicht? Wenn das veröffentlicht wurde, gibt es dafür
    Stellungnahmen und Widersprüche? Würden die Planungen den Festlegungen des jetzt noch
    gültigen Regionalplanes Ostthüringen, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung
    widersprechen?
  6. Von welchen Gemeinden der benannten drei Vorranggebiete gibt es das gemeindliche
    Einvernehmen und welche Gemeinden haben das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
  7. Wie viele Widersprüche (Stellungnahmen) liegen dem Landratsamt gegen die geplanten
    Baumaßnahmen für die Windvorranggebiete W28, W29 und W30 jeweils vor? Wir bitten um
    eine Auflistung.
    Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand für die Widersprüche?
    Wurden Anhörungen für die Widerspruchsführer durchgeführt? Wenn nein, wie begründen Sie
    das?
  8. Wie viele Planungsstufen gibt es bei der Errichtung von Windkraftanlagen? Kann oder muss zu
    jeder Planungsstufe eine Stellungnahme/Widerspruch eingereicht werden? Wann und wo
    müssen diese Stellungnahmen/Widersprüche eingereicht werden?
  9. Sind innerhalb und außerhalb der Windvorranggebiete die Errichtung von Windkraftanlagen im
    Wald vorgesehen? Wenn ja wann und wo? Wenn ja, wie groß ist die betroffene Waldfläche?
    Wenn ja, widerspricht das der aktuellen Gesetzgebung und der Rechtsprechung (bitte um
    Erläuterung)?
  10. Wird der Kreistag und der zuständige Ausschuss darüber beraten und beschließen? Wenn ja,
    wann ist das vorgesehen? Wenn nein, wie begründen Sie das?
  11. Ist das benannte Bauvorhaben bereits Teil des derzeit gültigen Regionalplanes Ostthüringen?
    Wenn nein, wie sieht die weitere Verfahrensweise dafür aus?
  12. Zu den Landratswahlen am 14.01.24 hat der CDU Landrat Christian Herrgott sich schriftlich
    dazu geäußert. Zitat:
    „Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht zu Lasten unserer Natur und
    heimischen Tierarten gehen, daher muss unter anderem der Ausbau von
    Windkraftanlagen in Wäldern verboten werden.
    Eine Verspargelung unserer Landschaft mit Windkraftanlagen muss unterbunden werden –
    zielführend ist eine Bündelung von Solar- und Windenergieanlagen neben Autobahnen und
    Bahnstrecken als Energie-Autobahnen sowie die Nutzung bereits versiegelter
    Infrastruktur, wie vorhandene Dächer, Supermarktparkplätze und Repowering bestehender
    Anlagen, um wertvolle Flächen zu sparen und damit unsere Natur zu schützen.“
    Zitat Ende.
    Werden Sie Herr Landrat ihre Wahlversprechen umsetzen und diesen Bauantrag ablehnen?
    Wenn nein, wie begründen Sie das?
    Werden Sie sich als Vertreter des Saale-Orla-Kreises in der Regionalen
    Planungsgemeinschaft Ostthüringen, bei der Erstellung und Beschlussfassung des neuen
    Regionalplan Ostthüringen, gegen einen weiteren Ausbau von Windkraftanlagen (incl.
    Repowering) und gegen einen Ausbau von Solarparks, welche land- und forstwirtschaftliche
    Flächen beanspruchen, einsetzen, aussprechen und dagegen abstimmen?

Freundliche Grüße


Wolfgang Kleindienst
Fraktionsvorsitzender UBV
Kreistag Saale-Orla-Kreis

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