Regelungen zur Schülerbeförderung im Saale-Orla-Kreis bleiben auch im Schuljahr 2024/25 unverändert

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Landrat Christian Herrgott macht Vorstoß des Schulverwaltungsamts zur Reduzierung von Schülerfahrausweisen rückgängig / Kreistag soll über künftiges Vorgehen entscheiden

 

Schleiz. Ein kürzlich verschicktes Informationsschreiben aus dem Fachdienst Schulverwaltung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis dürfte in einigen Elternhäusern des Landkreises für wenig Begeisterung gesorgt haben. In der Mitteilung wird darüber informiert, dass im kommenden Schuljahr für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse zum Teil keine kostenfreien Schülerfahrausweise mehr ausgestellt werden würden. Betroffen sind die die Neustädter Ortsteile Moderwitz und Molbitz, die Pößnecker Ortsteile Oepitz und Schlettwein sowie Teile des Stadtgebiets von Bad Lobenstein.

 

Nun aber stellt Landrat Christian Herrgott klar, dass die im Schreiben angekündigte Verfahrensweise so nicht umgesetzt wird. Die Regelungen zur Schülerbeförderung bleiben demnach im Schuljahr 2024/25 unverändert.

 

„Leider hat die hausinterne Kommunikation in diesem Fall nicht funktioniert, so dass hier eine weitreichende Entscheidung getroffen wurde, die vorher nicht mit mir abgestimmt war“, so der Landrat, der die Streichung der kostenfreien Fahrausweise für einen Teil der Schüler nicht mitträgt und deswegen rückgängig macht. Zugleich betont der Landrat, dass es nötig sei, eine verbindliche Regelung zur Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2025/26 zu treffen.

 

Hintergrund ist ein entsprechender Passus im Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen. Darin heißt es, dass die Beförderung von Schülern ab Klassenstufe 5 bei einem Schulweg von mindestens 3 Kilometern notwendig sei (bei Klassenstufe 1 bis 4 mindestens 2 Kilometer). Die betreffenden Haushalte liegen knapp unterhalb der 3-Kilometer-Grenze. Dass dennoch auch ältere Schüler kostenfreie Schülerfahrausweise erhalten, ist einer Art „Bestandsschutz“ geschuldet, die so aber nicht überall im Landkreis Anwendung findet.

 

„Wir müssen hier im Sinne der Gleichberechtigung eine einheitliche Lösung finden. Mein Vorschlag ist, dass wir ab dem Schuljahr 2025/26 im gesamten Saale-Orla-Kreis auch für die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 eine 2-Kilometer-Grenze anwenden. Die abschließende Entscheidung über eine verbindliche Regelung für die Zukunft wird aber die Aufgabe des neu zu wählenden Kreistages sein“, so Landrat Christian Herrgott, der noch einmal ausdrücklich darauf hinweist, dass das kürzlich verschickte Informationsschreiben zur Schülerbeförderung als gegenstandslos betrachtet werden kann.

 

Pressesprecher

Alexander Hebenstreit

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Tel.: +49 3663 488-209

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