Stellungnahme UBV Stadtratsfraktion – Elternbeiträge Pößneck

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Der regionale TV Sender Saale-Info TV hat um eine Stellungnahme der Stadträte in der Stadt
Pößneck zur Thematik „Erhöhung der Elternbeiträge in Kindergärten“ (siehe Anlage)
gebeten. Wir kommen der Bitte gern nach.

 

Vorweg ein paar Auszüge aus dem Thüringer Kindergartengesetz


§ 12 Eltern- und Kindermitwirkung


(2) Der Träger der Kindertageseinrichtung informiert den Elternbeirat so rechtzeitig und
umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung, dass diesem
ausreichend Zeit verbleibt, dazu Stellung zu nehmen. Der Elternbeirat ist insbesondere vor
Entscheidungen über z.B. die Elternbeiträge anzuhören.
Der Elternbeirat hat also die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Dem Stadtrat
Pößneck lag eine Stellungnahme der Elternvertretung der AWO nicht vor.
Nach § 12 Abs. 3 steht: „…bei Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb
der regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat.
Die UBV fordert den Gesetzgeber auf, dass auch die Zustimmung für die Elternbeiträge durch
den Elternbeirat zukünftig notwendig wird.


Nach § 21 Finanzierung der Kindertagesbetreuung hat die Gemeinde, in deren Gebiet die
Kindertageseinrichtungen liegen, den durch die Elternbeiträge und den möglichen Eigenanteil des
Trägers nicht gedeckten Anteil der erforderlichen Betriebskosten zu übernehmen. Dabei trägt
die jeweilige Gemeinde die durch die Elternbeiträge nicht gedeckten Betriebskosten.
Der Gemeindeanteil soll in der Regel den Anteil nicht übersteigen, den die Gemeinde
durchschnittlich für eine Kindertageseinrichtung in eigener Trägerschaft bereitstellt,
abzüglich des Eigenanteils des Trägers.


Betriebskosten im Sinne dieses Gesetzes ( § 22) sind die angemessenen Personal- und Sachkosten,
die für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind.
Ursache der Steigerungen der Sachkosten sind u.a. die unverantwortlichen Energiekosten,
bedingt durch eine ideologisch getriebene Energiepolitik.

 

Landespauschalen und Landeszuschüsse zur Unterstützung der Kindertagesbetreuung müssen neu
geregelt werden. Die Träger und somit die Gemeinden dürfen nicht durch die verschlechterten
politischen Rahmenbedingungen der Landes- und Bundespolitik finanziell belastet werden.
Die UBV fordert die Landesregierung auf, dass der zusätzliche Landeszuschuss jährlich durch das
Land Thüringen so zu erhöhen ist, dass dadurch die Elternbeiträge entlastet werden – derzeit 47 €
pro Kind. Weiterhin sind die Landespauschalen für Kindertageseinrichrichtungen nach § 25 zu
erhöhen.


Wir möchten darauf verweisen, dass nach „§ 29 Elternbeiträge und Kosten der Verpflegung“, die
Eltern in angemessener Weise zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung beteiligt werden sollen.
Die Elternbeiträge beziehen sich dabei auf alle mit der Förderung des Kindes verbundenen
Leistungen. Hier stellt sich die Frage, ob alle Sachkosten umlagefähig sind?
Weiter heißt es: „die Höhe der Elternbeiträge wird im Einvernehmen mit den Gemeinden
festgelegt. Wird das Einvernehmen nach Satz 3 nicht herbeigeführt, ist die Gemeinde berechtigt,
die mit den Trägern geschlossenen Vereinbarungen zu kündigen.“


Das Einvernehmen ist für uns Stadträte der UBV eine unklare Formulierung und eine faktische
Erpressung, die zu einem Interessenkonflikt führt. Die UBV fordert auch hier eine Änderung des
Gesetzes, die es Gemeinderäten zukünftig in ihrer Entscheidung ermöglicht, sich auch für die
Interessen der Eltern auszusprechen, ohne dass ein Nachteil für die Gemeinde entsteht.


Liebe Eltern,
wir als UBV haben keinen Fraktionszwang. Jeder von uns kann selbst entscheiden, wie er
abstimmt.
Unsere Fraktionssitzung fand am 16. Februar statt. Zu diesem Zeitpunkt lagen uns keine
detailierte Informationen über die Zusammensetzung der Elternbeiträge der AWO vor.
Der Sozialausschuss hatte dann einen Tag vor der Stadtratssitzung eine Empfehlung für den
Stadtrat abgelehnt. Die UBV Fraktion konnte sich in der kurzen Zeit bis zur Stadtratssitzung nicht
noch einmal sachgerecht abstimmen.
Ich selbst habe im Stadtrat die Erhöhung abgelehnt. Aus meiner Sicht muss endlich ein Zeichen
gesetzt werden, damit die Spirale der Preiserhöhungen beendet wird.
Es muss ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Stadträte nicht mehr erpressen lassen durch
Interessenkonflikte.
Am Beispiel der AWO steigen die Elternbeiträge von 130 € in 2019 um auf 190 € in 2024. Das
sind 46 % in 5 Jahren. Aber es geht offensichtlich um sehr viel mehr bei der Diskussion der
Erhöhung der Elternbeiträge.
Unsere Bürger in Pößneck bekommen die Preissteigerungen in allen Bereichen, wie z.B. bei
Strom, Gas, Fernwärme, Lebensmittel, Mieten und Nebenkosten, Baustoffe, Müll, Benzin, Diesel,
Heizöl, CO2 Steuer usw. zu spüren. Besonders Menschen mit geringem Einkommen und Renten
oder Alleinerziehende sind besonders betroffen. Das bewegt bestimmt auch unsere Eltern.


Liebe Eltern,
am 26. Mai sind Stadtrats- und Kreistagswahlen, am 09. Juni sind Europawahlen und am
01. September Landtagswahlen. In einer Demokratie ist es eine Möglichkeit Veränderungen mit
dem Stimmzettel herbeizuführen.


Gehen Sie zur Wahl und wählen Sie die Parteien ab, die dafür verantwortlich sind!


Wolfgang Kleindienst
Fraktionsvorsitzender UBV Stadtrat Pößneck

 

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