Änderungsantrag UBV gegen weitere Erhöhung der Kreisumlage

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von Wolfgang Kleindienst, Vorsitzender UBV-Fraktion

 

Die Fraktion der UBV hat für den Haupt- und Finanzausschuss des Kreistages am 06.03.24 und
für die Kreistagssitzung folgenden Antrag gestellt:
„Die Kreisumlage aus 2023 ist beizubehalten. Für den Haushalt 2024 ist das
Kreisumlagesoll auf 41.243.250 € und der Kreisumlagesatz auf 47,20 % abzusenken“

 

Die Fraktion der UBV lehnt eine höhere Belastung der Gemeinden mit der vorgeschlagenen
Kreisumlage ab. Der Landkreis Saale-Orla entzieht den Städten und Gemeinden wiederum
Finanzmittel. Finanzmittel, die für die Gestaltung des gemeindlichen und städtischen Lebens vor
Ort dringend benötigt werden. Die Gemeinden benötigen diese Mittel dringend zur Deckung der
enorm gestiegen Kosten, um ihrerseits ihre Haushalte überhaupt sichern zu können. Von
Gestaltungsspielräumen ist da noch gar keine Rede.Die Verteilung der Mehreinnahmen muss
ausgewogen sein, schreibt auch die ThürKO vor.
Die Kreisumlage im Saale-Orla-Kreis kennt aber seit Jahren nur eine Richtung, nämlich nach
oben. Dabei gehört die Kreisumlage des Saale-Orla-Kreises schon zu den höchsten in Thüringen.
Derzeit sind 46,3 Mio. € Kreisumlagesoll vorgesehen, das sind 5,04 Mio. € mehr wie 2023.
Die Kreisumlage ist seit 2017 um 14,37 Mio. € gestiegen, das sind in 7 Jahren 45 %.
Im Finanzplan soll das Kreisumlagesoll bis 2027 auf 57,01 Mio. € steigen. Das wäre innerhalb
von 10 Jahren eine Steigerung um 78 %.
Hier ein paar Beispiele für die Mehrbelastungen bei Gemeinden gegenüber dem Vorjahr 2023,
beim derzeitigen Kreisumlagensatz von 48,7978 %:
Pößneck + 386.732 €
Bad Lobenstein + 224.594 €
Neustadt + 350.893 €
Wurzbach + 96.137 €
Schleiz + 534.611 €
Triptis + 837.577 €
Saalburg-Ebersdorf + 1.652.390 €
Für jeden Einwohner (Stand 2022) von Saalburg-Ebersdorf bedeutet das eine
Kostensteigerung von 498 € gegenüber dem Vorjahr.
Wir schließen uns der Forderung der Bürgermeister des Saale-Orla-Kreises Ihrer
Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Saale-Orla-Kreises im Gemeinde- und Städtebund
Thüringen vom 27.11.2023 an, die wie folgt lautet:
„Die Bürgermeister des Saale-Orla-Kreises haben auf der Mitgliederversammlung am
27.11.2023 deutlich ihren Unmut über die Entwicklung der Kreisumlage des Saale-Orla-Kreises
zum Ausdruck gebracht und fordern eine Durchbrechung der Spirale der regelmäßigen Erhöhung
der Kreisumlage.

Der Kreistag wird aufgefordert, der Erhöhung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 nicht
zuzustimmen. Statt ständiger Erhöhung der Kreisumlage sollte der Landkreis Saale-Orla seine
anderweitigen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen und Einsparmöglichkeiten prüfen.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 07.10.2016 unter Berücksichtigung
der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Paradigmenwechsel vollzogen und
klargestellt, dass die verfassungsrechtliche Garantie der Gemeinden auf eine aufgaben-adäquate
Finanzausstattung auch im Verhältnis der kreisangehörigen Gemeinden zum Kreis gilt. Es hat
hierbei wesentliche Aussagen zur Bemessung und zum Verfahren der Festsetzung und Erhebung
der Kreisumlage getroffen. Bei der nun vorgeschriebenen Anhörung haben 28 Kommunen,
davon 7 Städte, die Möglichkeit wahrgenommen, zur geplanten Kreisumlage Stellung zu
nehmen. 31 Kommunen haben sich nicht beteiligt. Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der
Gemeinden eine erneute drastische Erhöhung der Kreisumlage nicht verkraften kann.
Die Konsequenzen wären Haushaltssicherungen oder Erhöhung der Hebesätze für Grund- und
Gewerbesteuer.
Allein vor dem Hintergrund der Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025 sind dadurch
massive Steuererhöhungen für Grundstückseigentümer und Mieter zu erwarten. Die Politik der
unverantwortlichen Steigerung der Kreisumlage über zig Jahre muss beendet werden.
Die Spirale der Kostenerhöhungen im Bereich Soziales, Asyl und Personal sowie steigender
Energiekosten durch eine Energiewende, die ökologisch, ökonomisch und sozial gescheitert ist,
muss politisch beendet werden.
Die Landkreise müssen gemeinsam gegenüber der Landes- und Bundesregierung ihre
Forderungen deutlich machen. Die finanzielle Misere der Gemeinden und Landkreise steht in
keinem Verhältnis z.B. zu den Militärausgaben der BRD in 2024 von 73,41 Milliarden Dollar
oder dem Überschuss des Landes Thüringen von 300 Mio. €. Das forciert die finanziellen
Schieflagen vor Ort.
Politischer Ungehorsam ist noch nicht verboten und wird daher wichtiger wie je zuvor.

 

Unter der Bezeichnung „Mitmachricht“ veröffentlichen wir die uns zugesandten Beiträge. Die Inhalte spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider, die Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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