Bürgermeister verstoßen gegen das Neutralitätsgebot

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Fragwürdeige Postwurfsendungen mit Wahlaufruf

 

Mit einer fragwürdigen Postwurfsendung machen derzeit die Bürgermeister von Pößneck, Triptis, Neustadt/Orla und Krölpa auf sich aufmerksam.

 

Zwar versucht man sich diplomatisch und vermeidet jeden Hinweis in Bezug zur AFD, aber dennoch wird eindeutig eine Wahlempfehlung gegeben die eindeutig gegen das Neutralitätsgebot der Bürgermeister verstößt. Überhaupt kann man die derzeitige Entwicklung nur mit Sorge betrachten, wenn vom Staat und Parteien mitfinanzierten Institutionen und Vereine , unter den Deckmantel der Demokratie , dem Bürger erklären wollen wer zu wählen ist und wer nicht. Diese Auswüchse der Bevormundung gab es schon mal vor über 30 Jahren und es ging nach hinten los. Eine gestandene Demokratie braucht keine Bevormundung und entscheidet ganz demokratisch durch die Wahl, wer die zukünftigen Geschicke lenkt.

 

Juristisch betrachtet ist es laut JuraForum so:

 

„Der Bürgermeister einer Stadt ist eine „Behörde“. Er ist somit Teil der Exekutive und hat als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten. Dieses Gebot ist vor allem vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der politischen Parteien von Bedeutung. Beispielsweise darf kein staatliches Organ einer Partei Verfassungsfeindlichkeit unterstellen, sofern das Bundesverfassungsgericht eben diese nicht festgestellt hat. Vereine und Organisationen können dagegen durch das jeweilige Land verboten werden, wogegen natürlich wiederum der Rechtsweg offen steht.

 

Wenn man bedenkt, dass der Bürgermeister also institutionell gesehen eine Behörde darstellt, könnte man an die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden denken, die in Art. 28 Abs. II geregelt ist. Gemeinden können sich etwa auf dieses Selbstverwaltungsrecht berufen, wenn sie ein Gesetz des Bundes für unvereinbar mit den Prinzipien kommunaler Selbstverwaltung halten.

 

Bürgermeister im Zwiespalt

 

Bürgermeister stellen somit auf der einen Seite eine Behörde dar, sie vertreten die Gemeinde. Auf der anderen Seite sind Bürgermeister auch nur Menschen, die eine Meinung haben. So kann es vorkommen, dass sich Bürgermeister zu extremistischen Organisationen oder Parteien äußern und diese kritisch hinterfragen. Meistens geht es darum, sich für die freiheitlich – demokratische Grundordnung und gegen die ziele extremistischer Strömungen auszusprechen. Problematisch ist dies nun deswegen, weil das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit nicht festgestellt hat – wenn dem so wäre, würde die Organisation oder Partei auch gar nicht mehr öffentlich auftreten.

 

Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 03.05.2013 (8 A 772/13) festgestellt, dass ein Bürgermeister in seiner Funktion als Versammlungsbehörde dazu verpflichtet ist, kritische Äußerungen zu unterlassen, die eine in der Stadt auftretende Partei in ihrem Recht aus Art. 21, 8 Abs. I GG verletzt.

 

Im konkreten Fall rief der Bürgermeister der hessischen Stadt zu einer Gegendemonstration auf. Dieser Aufruf wurde unter anderem auf der Internetseite der Stadt publiziert.

 

Generelles Problem

 

Demokratie muss wehrhaft sein, diese Parole hört man oft. Fraglich ist, wie wehrhaft sie sein kann, ohne in grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter einer Partei oder Organisation einzugreifen. Wie weit darf sich ein Träger hoheitlicher Gewalt über Private auslassen?

 

Das Gericht stellt hier klar, dass eine politische Partei sehr wohl mit kritischen Kommentaren und negativen Bewertungen aller Art leben muss. Gerade davon lebt schließlich eine demokratische Gesellschaft, die sich durch demokratische Willensbildung auszeichnet. Ein gewisser Diskurs muss und soll sein. Das Gericht führt hier jedoch aus, dass diese kritischen und negativen Bekundungen durch ebenfalls politische Parteien und Organisationen zu erfolgen haben muss.

 

Der Staat ist in dieser Hinsicht eher wie ein Schiedsrichter zu sehen und nicht als Gegenspieler. Das Urteil mag für den einen oder anderen Leser befremdlich wirken, öffnet es doch Extremisten jedweder Art die Möglichkeit, unter dem Deckmantel der Demokratie eben diese zu bekämpfen.

 

Eine starke Demokratie sollte demnach andere Wege suchen, Extremisten zu bekämpfen.“

 

im Original hier nachzulesen.

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