Briefwahl zur Landratswahl im Saale-Orla-Kreis

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Wahlschein kann nicht nur per Post, sondern auch im Internet angefordert werden / Am Wahltag Verhinderte können alternativ im Vorfeld vor Ort im Rathaus wählen

 

Schleiz. Nur noch eineinhalb Wochen vergehen, bis die Bürgerinnen und Bürger des Saale-Orla-Kreises dazu aufgerufen sind, eine neue Landrätin bzw. einen neuen Landrat zu wählen. Der offizielle Wahltag ist Sonntag, 14. Januar. Doch schon jetzt haben viele Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben und per Briefwahl gewählt.

 

Personen, die gerne per Brief wählen möchten, haben die Möglichkeit, den dafür nötigen Wahlschein mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung zu beantragen, die inzwischen alle Bürgerinnen und Bürger erhalten haben sollten. Wer sich hierfür nicht nur die Mühe des Postweges, sondern auch Zeit sparen möchte, hat die Möglichkeit, die Unterlagen für die Briefwahl online zu beantragen. Dafür kann ein Online-Formular des Landesamtes für Statistik genutzt werden, das unter https://statistikportal.thueringen.de/wahlschein aufgerufen werden kann.

 

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können, haben neben der Briefwahl noch eine weitere Möglichkeit ihre Stimme abzugeben: Bereits vor dem eigentlichen Wahltag kann man sein Kreuz vor Ort in der jeweils zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung machen.

 

Um die Nachfolge von Amtsinhaber Thomas Fügmann, der aus Altersgründen nicht mehr antreten darf, haben sich vier Kandidaten beworben: Neben den drei hiesigen Landtagsabgeordneten, Christian Herrgott (CDU), Ralf Kalich (Die Linke) und Uwe Thrum (AfD), wurde durch die SPD die parteilose Regina Butz als einzige Frau ins Rennen geschickt. Wahlberechtigt sind Deutsche sowie alle weiteren Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die am 14. Januar mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Saale-Orla-Kreis haben.

 

Landratswahl im Saale-Orla-Kreis am 14. Januar 2024

 

Bereits am zweiten Wochenende des neuen Jahres sind die Bürgerinnen und Bürger des Saale-Orla-Kreises dazu aufgerufen, eine neue Hausherrin bzw. einen neuen Hausherrn für das Landratsamt zu wählen. Die Landratswahl am 14. Januar ist zugleich der Auftakt zu einem echten Superwahljahr, denn 2024 stehen noch eine ganze Reihe weiterer Urnengänge an. Gewählt werden im Laufe des Jahres ebenfalls Europaparlament, Landtag und Kreistag sowie Stadt- und Gemeinderäte, Ortsteilräte, Bürgermeister und Ortsteilbürgermeister.

Für den Moment wollen wir es aber bei der Landratswahl belassen und Ihnen hierfür die wichtigsten Informationen mit an die Hand geben.

 

Wann findet die Wahl statt?

 

Die Landratswahl findet am Sonntag, 14. Januar 2024, statt. Eine eventuell nötige Stichwahl würde zwei Wochen später folgen: am 28. Januar. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Per Briefwahl kann auch schon vorher abgestimmt werden.

 

Welche Kandidaten stehen zur Wahl?

 

Vier Kandidaten wurden als Wahlvorschläge eingereicht und alle vier wurden durch den Kreiswahlausschuss zur Wahl zugelassen. Darunter befinden sich die drei Landtagsabgeordneten aus dem Saale-Orla-Kreis: Christian Herrgott aus Neustadt für die CDU, Ralf Kalich aus Rosenthal am Rennsteig für Die Linke und Uwe Thrum aus Hirschberg für die AfD. Als einzige Frau in der Runde wurde durch die SPD die parteilose Regina Butz aus Oettersdorf ins Rennen geschickt. Amtsinhaber Thomas Fügmann darf aus Altersgründen nicht mehr antreten.

 

Wer darf wählen?

 

Zur Wahl aufgerufen sind alle Bürgerinnen und Bürger des Saale-Orla-Kreises, die folgende drei Kriterien erfüllen:

  • sie sind am 14. Januar 2024 mindestens 16 Jahre alt
  • sie sind Deutsche oder Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union
  • ihr Hauptwohnsitz befindet sich am 14. Januar 2024 seit mindestens drei Monaten im Saale-Orla-Kreis

Ihr Wahlrecht können Bürgerinnen und Bürger nur dann verlieren, wenn es durch einen Richterspruch aberkannt wird – was in der Praxis nur selten vorkommt.

 

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?

 

Die Wahlbenachrichtigungen werden durch die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften voraussichtlich ab dem 22. Dezember verschickt, so dass sie bis spätestens Anfang Januar zugestellt sein sollten. Auf der Wahlbenachrichtigung erfährt man unter anderem, in welchem Wahllokal man wählen und wie man die Briefwahl beantragen kann. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. bei Ihrer Verwaltungsgemeinschaft (VG) nachfragen.

 

Darf man im Wahllokal auch wählen, wenn man die Wahlbenachrichtigung vergessen bzw. verloren hat?

 

Ja. In der Regel beschleunigt es die Wahl im Wahllokal, wenn man die Wahlbenachrichtigung dabei hat. Grundsätzlich genügt es aber, wenn man sich zur Wahl mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.

 

Wo kann man die Briefwahl beantragen?

 

Neben der Wahl im Wahllokal kann man auch per Briefwahl wählen. Die Beantragung wird auf der Wahlbenachrichtigung erklärt und erfolgt über die zuständige Stadt, Gemeinde oder VG. Alternativ zur klassischen Briefwahl ist es dabei auch möglich, direkt vor Ort im Rathaus bzw. dem Verwaltungsgebäude per Briefwahl zu wählen – auch schon vor dem eigentlichen Wahltag.

 

Ist die Briefwahl auch aus dem Ausland möglich?

 

Grundsätzlich ist die Briefwahl auch möglich, wenn man sich im Ausland aufhält. In dem Fall sollte man sich aber rechtzeitig mit der jeweils zuständigen Verwaltung in Verbindung setzen, da längere Zeiten für die Postwege eingeplant werden müssen.

 

Werden noch Wahlhelfer gesucht?

 

Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Falls Sie Interesse haben sollten, sich als Wahlhelfer einzubringen, können Sie sich gerne bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder VG melden.

 

Wo kann man die Ergebnisse der Auszählung verfolgen?

 

Sobald ein Wahlbezirk seine Ergebnisse meldet, werden sie im Internet unter www.wahlen.thueringen.de veröffentlicht. Erfahrungsgemäß bieten auch regionale Medien wie OTZ und MDR Liveticker zu den Wahlergebnissen an.
Daneben wird das Foyer des Landratsamtes in Schleiz für Bürger und Bürgerinnen ab 18 Uhr geöffnet sein, um dort die Ergebnisse der Auszählung verfolgen zu können.

 

Wann beginnt die Amtszeit der neuen Landrätin bzw. des neuen Landrates?

 

Gesetzlich ist geregelt, dass die Amtszeit am Tag nach der Annahme der Wahl beginnt, aber nicht vor dem Ende der Amtszeit des Vorgängers. Die Amtszeit des amtierenden Landrates Thomas Fügmann endet mit Ablauf 8. Februar 2024, so dass seine Nachfolgerin bzw. sein Nachfolger voraussichtlich zum 9. Februar 2024 das Amt antreten kann. Aufgrund der Fristen, die das Gesetz zur Annahme der Wahl einräumt, könnte die sechsjährige Amtszeit der neuen Landrätin bzw. des neuen Landrates aber auch erst wenige Tage später beginnen.

 

Pressesprecher

Alexander Hebenstreit

 

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Oschitzer Straße 4

07907 Schleiz

Tel.: +49 3663 488-209

Fax: +49 3663 488-484

E-Mail: pressestelle@lrasok.thueringen.de

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