UBV Pressemitteilung

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Rechts- bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde wegen eines rechtswidrig gefassten Beschlusses
der Verbandsversammlung des Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Saale-
Orla in der Verbandsratssitzung am 27.04.2023 zur Aufnahme der „Mühlenfähre
Linkenmühle“ in den Nahverkehrsplan.

 

Die Fraktion der Unabhängigen Bürgervertretung Saale-Orla-Kreis (UBV) im Kreistag lässt, wie
angekündigt, den Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.04.23 durch das
Landesverwaltungsamt und dem Zweckverband ÖPNV Saale-Orla auf Rechtmäßigkeit
überprüfen. Sollten unsere rechtlichen Bedenken hinsichtlich einer unrechtmäßigen
Beschlussfassung zutreffen, werden wir die zuständigen verantwortlichen Gremien des
Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla auffordern, den Beschluss aufzuheben.

Nach dem bisherigen Nahverkehrsplan 2022-2026 wurde die „Mühlenfähre“ auf dem
Hohenwarte Stausee als touristisches Angebot definiert. Mit dem Beschluss vom 27.04.23 soll
die saisonal betriebene, einzige Autofähre Thüringens, als Angebot im öffentlichen
Personennahverkehr verkehren. Insofern wurden die bisherigen Definitionen im
Nahverkehrsplan angepasst. Die direkte fünfminütige Gewässerquerung von ca. 400 Meter
zwischen den beiden Orten Altenroth (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) und Linkenmühle (Saale-
Orla-Kreis) wird im Saisonbetrieb betrieben und ist insbesondere auf das Mobilitätsbedürfnis
des Freizeit- und Ausflugsverkehrs ausgerichtet. Die Nutzung der Fähre besteht für PKW,
Motorräder, Fahrräder oder Wohnmobile. Die Transportkapazität ist bei PKWs auf maximal drei
Fahrzeuge begrenzt. Die Fähre verkehrt nur saisonal von Anfang Mai bis Ende September. Die
Mühlenfähre ist aktuell mit einem emissionsarmen Dieselmotor ausgestattet. 2025 ist die
Beschaffung einer elektroangetriebenen Fähre vorgesehen.

 

Die Landkreise Saalfeld/Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis sowie die KAG Thüringer Meer haben
Beschlüsse zum Bau (Wiedererrichtung) der Linkenmühlenbrücke gefasst und entsprechende
Mittel für eine Planung in den Haushalten eingestellt. Mit der Wiedererrichtung der
Linkenmühlenbrücke wird die Fähre überflüssig.

 

In der Verbandsversammlung des ÖPNV am 27.04.23 hat Wolfgang Kleindienst, als
stimmberechtigter stellvertretender Verbandsrat der UBV Fraktion, den Beschluss abgelehnt.
Der Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.04.2023 ist rechtswidrig. Bei dem saisonal
betriebenen Fährverkehr für PKW, Motorräder, Fahrräder oder Wohnmobile handelt es sich
nicht um ÖPNV im Sinne des Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr
(ThürÖPNVG).

Denn darunter versteht der Gesetzgeber die allgemein zugängliche Beförderung von Personen
mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die
Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.
ÖPNV soll im Interesse der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen, der
Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes unter Beachtung des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit eine attraktive Alternative zum motorisierten
Individualverkehr darstellen.

 

Im § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist Öffentlicher Personennahverkehr die allgemein
zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im
Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort oder
Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der
Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte
Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

 

Unsere Rechtsauffassung ist, dass der Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.04.23 zur
Änderung des Nahverkehrsplanes 2022 – 2026 gegen die §§ 1 und 2 des ThürÖPNVG und gegen
den § 8 Abs. 1 PbefG verstößt.

 

Die „Mühlenfähre“ ist weder für den Linienverkehr, noch für eine Personenbeförderung
vorgesehen und tauglich. Die angedachte Anschaffung einer elektroangetriebenen Fähre ist
zudem nicht wirtschaftlich und führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu noch höheren Kosten für
beide Landkreise in Form von steigenden Umlagen und somit zu einem weiteren Anstieg der
Kreisumlage für die Gemeinden.

 

Freundliche Grüße

 

Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender UBV-Fraktion

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