Die Unabhängige Bürgervertretung des Saale-Orla-Kreises (UBV) lädt Sie zur öffentlichen Informationsveranstaltung, zur Thematik „Grundsteuererklärung“, recht herzlich ein.
An der Informationsveranstaltung für die Bürger wird das Thüringer Finanzministerium teilnehmen, über die Thematik referieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Nach Pößneck und Bad Lobenstein findet nun die dritte Informationsveranstaltung für den Saale-Orla-Kreis statt. Die UBV ist darüber erfreut, dass die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert an unserer Veranstaltung teilnimmt.
Die Bürgerversammlung findet am Donnerstag, den 01. September 2022 in Schleiz in der „Wisentahalle“ statt. Beginn ist 18:00 Uhr.
Alle Grundstückseigentümer sind vom 01.07.22 bis 31.10.22 verpflichtet eine Grundsteuererklärung elektronisch abzugeben. 36 Millionen Grundstücke sind neu zu bewerten. Dies ist mit einem enormen Aufwand verbunden. Schon jetzt ist die UBV davon überzeugt, dass dies nur mit einer Fristverlängerung funktionieren wird. Die alten Einheitswerte dürfen bis längstens Ende 2024 angewandt werden. Spätestens ab 2025 muss die Grundsteuer dann auf Grundlage einer Neubewertung der Immobilien erfolgen. Für die Grundsteuer wird ein Steuermessbetrag ermittelt. Dafür wird derzeit der Einheitswert mit einer Steuermesszahl multipliziert. Zukünftig wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt. Der so berechnete Steuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Zwischen Juli und Ende Oktober 2022 müssen alle Grundstückseigentümer eine Erklärung abgeben, damit ihr Grundstück vom zuständigen Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 neu bewertet werden kann. Das soll vor allem über das Elster-Portal erfolgen. Erklärungspflichtige müssen u. a. Gemarkung, Gemarkungsnummer Flur, Flurstücksnummer, Wohnfläche, Eigentümer und den Bodenrichtwert bzw. die Ertragsmesszahl angeben. Die meisten Daten liegen der Katasterverwaltung digital vor, die für Zwecke der Grundsteuerreform den Grundsteuer Viewer Thüringen entwickelt hat. Wer keinen Computer hat oder altersbedingt sich nicht in der Lage sieht die Erklärung zur Feststellung von Grundsteuerwerten elektronisch bei seinem Lagefinanzamt abzugeben, sollte dort einen Härtefallantrag stellen. Falls dieser genehmigt wird, kann die Erklärung auf einem Papierformular ausgefüllt werden. Es wird auch eine Herausforderung für Bürgermeister, Verwaltungen, kommunale Unternehmen, der Privatwirtschaft und Kommunalpolitiker bei der Umsetzung bis 2025. Bei der Bürgerversammlung wollen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern, dem Finanzministerium und der Finanzministerin darüber diskutieren und Fragen beantworten. Alle interessierten Bürger sind recht herzlich eingeladen.
Wolfgang Kleindienst, i.A. UBV