Rund 80 Bürger bei Informationsveranstaltung der UBV zum Thema Grundsteuererklärung

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Am Donnerstag, den 14. Juli 2022 fand in Pößneck im Bilke-Saal die erste von drei Informationsveranstaltungen der Unabhängigen Bürgervertretung Saale-Orla-Kreis (UBV) zum Thema „Grundsteuererklärung“ statt. Zwei weitere Veranstaltungen finden am 25.07.22 in Bad Lobenstein und am 01.09.22 in Schleiz jeweils 18:00 Uhr statt. Im Mittelpunkt stand der Vortrag des Thüringer Finanzministeriums in der dreistündigen gut besuchten Bürgerversammlung, an der auch viele Kommunalpolitiker teilnahmen. Mehr als 80 Bürger wurden über die Notwendigkeit der Grundsteuererklärung und über die notwendigen anzugebenden Daten informiert. Der Referent des Thüringer Finanzministeriums, Herr Matthias Rehme, konnte mit viel Sachkompetenz in seinem Vortrag eindrucksvoll die Zusammenhänge und die Umsetzung der Grundsteuerreform in Thüringen erklären. Die wenigen nicht beantworteten Fragen werden im Nachgang individuell geklärt. Nach einer fast 20-jährigen Vorgeschichte hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer beschäftigt und die jetzige Praxis als verfassungswidrig bewertet. Dabei geht es um die veralteten Einheitswerte. Die der Grundsteuer zugrundeliegenden „Einheitswerte“ sind völlig veraltet. In den neuen Bundesländern beruhen die Werte sogar noch auf dem Stichtag 1. Januar 1935, vorausgesetzt, dass es infolge der Besonderheiten der damaligen DDR im Einzelfall überhaupt zu einer Bewertung kam.

Vom 01.07.22 bis 31.10.22 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung). Seit 1. Juli 2022 besteht die Möglichkeit zur elektronischen Erklärungsabgabe beim Finanzamt über ELSTER (Notwendigkeit der Registrierung – kostenloses Benutzerkonto soweit noch nicht vorhanden). In Härtefällen werden Papiervordrucke ausgegeben Anfragen sind an Hotline unter 0361/573611800 zu richten.

Alle Grundstückseigentümer erhalten ein Informationsschreiben mit Hinweisen vom Finanzamt. Das Finanzministerium hat in der Veranstaltung in Pößneck auch spezielle Fälle erläutert, wie z.B. Erbengemeinschaften, Gebäude auf fremden Grund und Boden, Eigentumswohnungen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen. Erklärungspflichtige müssen in der Erklärung zumindest folgende Angaben machen: Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flur, Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl oder Wohnfläche. Die Daten liegen der Katasterverwaltung digital vor, die für Zwecke der Grundsteuerreform den Grundsteuer Viewer Thüringen entwickelt hat. Herr Rehme vom Finanzministerium empfahl älteren Menschen sich Unterstützung in der eigenen Familie zu nehmen. Verwandte sind berechtigt die Grundsteuererklärung für ihre Angehörigen abzugeben.

Wolfgang Kleindienst, Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Pößneck und im Kreistag des Saale-Orla-Kreis sprach sich für die Einhaltung der Aufkommenneutralität aus und rief schon heute alle Stadt- und Gemeinderäte auf, sich spätestens im zweiten Halbjahr 2024 dafür einzusetzen. Der Hebesatz soll dabei so angeglichen werden, sagte Kleindienst, dass die Stadt nicht mehr Grundsteuer einnimmt wie derzeit.

Anhand der übermittelten Daten ermittelt 2024 abschließend die Stadt beziehungsweise Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, der von der Stadt beziehungsweise Gemeinde festgelegt wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer, die als Grundsteuerbescheid in der Regel an die Eigentümerinnen und Eigentümer gesendet wird. Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die
Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Wolfgang Kleindienst und der neue Vorsitzende der UBV, Toni Breternitz, bedankten sich bei allen Anwesenden für das rege Interesse und bei dem Thüringer Finanzministerium für die Unterstützung. Die Kritiken, z.B. am Programm ELSTER, und weitere Hinweise sind für Ministerium, Finanzämter und Grundstückseigentümer hilfreich bei der Bewältigung der Mammutaufgabe. Die erfassten Daten werden zukünftig alle sieben Jahre neu ermittelt. Dabei können dann die bestehenden Daten übernommen und eventuell aktualisiert werden. Aufgrund des enormen Arbeitsaufkommens und Zeitaufwandes bezweifelt die UBV die Einhaltung der Abgabefristen bis zum 31.10.22 und fordert schon heute das Thüringer Finanzministerium auf, sich gegebenenfalls für eine Fristverlängerung einzusetzen.

Wolfgang Kleindienst, i.A. UBV


Bild (v.l.n.r.): Toni Breternitz (Vorsitzender UBV), Wolfgang Kleindienst (Fraktionsvorsitzender UBV Kreistag Saale-Orla-Kreis und Stadtrat Pößneck) und Matthias Rehme (Referent Thüringer Finanzministerium). – Foto: Bernd Roy – DeinFilmTV

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