Informationsveranstaltung zum Thema Grundsteuererklärung in Bad Lobenstein

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Die Stadt Bad Lobenstein lädt Sie zur öffentlichen Informationsveranstaltung, zur Thematik
„Grundsteuererklärung“, mit freundlicher Unterstützung der Unabhängige Bürgervertretung des Saale-Orla-Kreises (UBV) und der Freien Wählergemeinschaft Bad Lobensteiner Bürgerliste (LBL), ein.

Die Informationsveranstaltung für die Bürger wird von der Stadt Bad Lobenstein veranstaltet. Das Thüringer Finanzministerium wird an der Veranstaltung teilnehmen, über die Thematik referieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Nach Pößneck findet in Bad Lobenstein die zweite Informationsveranstaltung für den Saale-Orla-Kreis statt. Die dritte Veranstaltung findet dann am 01.09.22 in Schleiz statt. Über Ihre Teilnahme wären wir erfreut.

Der Bürgerabend findet am Montag, den 25. Juli 2022 in Bad Lobenstein im Großen Saal des Neuen Schlosses, Leonberger Platz 2, statt. Beginn ist 18:00 Uhr.

Alle Grundstückseigentümer sind ab 01.07.22 verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben. 36 Millionen Grundstücke sind neu zu bewerten und dies ist mit einem enormen Aufwand verbunden. Die alten Einheitswerte dürfen bis längstens Ende 2024 angewandt werden. Spätestens ab 2025 muss die Grundsteuer dann auf Grundlage einer Neubewertung der Immobilien erfolgen. Derzeit muss für die Grundsteuer ein Steuermessbetrag ermittelt werden. Dafür wird der Einheitswert mit einer Steuermesszahl multipliziert. Diese ist bundeseinheitlich. Sie beträgt in Westdeutschland zwischen 2,6 und 6 Promille vom Einheitswert und zwischen 5 und 10 Promille vom Einheitswert in Ostdeutschland. Für ein unbebautes Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus beträgt sie beispielsweise 3,5 Promille beziehungsweise 0,35 Prozent. Der so berechnete Steuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Zwischen Juli und Ende Oktober 2022 müssen alle Grundstückseigentümer eine Erklärung abgeben, damit ihr Grundstück vom zuständigen Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 neu bewertet werden kann. Das soll vor allem über das Elster-Portal erfolgen. Wer keinen Computer hat oder altersbedingt sich nicht in der Lage sieht die Erklärung zur Feststellung von Grundsteuerwerten elektronisch bei seinem Lagefinanzamt abzugeben, sollte dort einen Härtefallantrag stellen. Falls dieser genehmigt wird, kann die Erklärung auf einem Papierformular ausgefüllt werden. Es wird auch eine Herausforderung für Bürgermeister, Verwaltungen, kommunalen Unternehmen, der Privatwirtschaft und Kommunalpolitiker bei der Umsetzung bis 2025. Bei dem Bürgerabend wollen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber diskutieren und Fragen beantworten. Alle interessierten Bürger sind recht herzlich eingeladen.

Wolfgang Kleindienst (UBV) & Christian Meyer (LBL)



(Der Beitrag wurde am 20.07.22 um 12:28 Uhr überarbeitet, da die UBV die Pressemitteilung aktualisiert hat)

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