Die UBV Fraktion im Kreistag des Saale-Orla-Kreises konnte in der Sitzung des Kreistages am 20.06.22 mit ihrem Änderungsantrag den Schulnetzplan ändern. Mit großer Mehrheit von 75 Prozent wurde die Turnhalle „Straße des Friedens“ in Pößneck wieder in den neuen Schulnetzplan aufgenommen. Aufgrund der vorgesehen Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine kann seit mehreren Monaten die Turnhalle „Rosentalhalle“ in Pößneck für den Schul- und Freizeitsport nicht genutzt werden. Zur Zeit findet der Schulsport bei schlechter Witterung für das Gymnasium Pößneck in der Turnhalle „Straße des Friedens“ statt. Laut Verwaltung ist die Turnhalle „Rosental“ für die Unterbringung von Menschen, die von Flucht und Vertreibung betroffen sind am besten dafür geeignet und wird auch noch weiterhin benötigt. Ein weiteres Argument der UBV Fraktion ist, dass neben Flüchtlingen auch unsere Bürger durch Katastrophen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen Schutz mittels temporärer Unterbringung in Immobilien des Landkreises oder der Gemeinden benötigen. Der Zivil- und Katastrophenschutz wird derzeit bundesweit zunehmend gestärkt und ausgebaut. Daher ist es dringend notwendig die Turnhalle „Rosental“ in Pößneck zukünftig für den Zivil- und Katastrophenschutz temporär zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund war wiederum die Wiederaufnahme der Turnhalle „Straße des Friedens“ in Pößneck für den Schulsport in den Schulnetzplan dringend notwendig. Gemeinsam mit der Stadt Pößneck wollen wir jetzt die Organisation des Freizeitsportes beraten. Die UBV ist der Stadt Pößneck für die Zusage einer finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten dankbar.
Enttäuscht sind wir von der Ablehnung unseres Antrages zur Instandsetzung des Schulhofes in der Grund- und Regelschule Ranis. Verantwortungsbewusstsein sieht anders aus. Es besteht durch Stolperkanten eine unmittelbare Unfallgefahr, die seit mehreren Jahren bekannt ist. Eine generelle Ablehnung des Landrates wegen fehlender finanzieller Mittel ist keine Lösung. Kritik üben wir auch an einer ungenügenden Beteiligung der Schulkonferenzen am Schulnetzplan nach § 38 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz und dem fehlenden Benehmen aller zuständigen Gemeinden nach § 41 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz. Hierbei ist festgelegt, dass Schulnetzpläne von den Schulträgern im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden aufgestellt und fortgeschrieben werden. Nach unseren Informationen fanden an vielen Schulen keine Beratungen mit den Eltern- und Schülervertretungen statt. Weiterhin fehlen nach Schulgesetz die jahrelangen von uns angemahnten Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung und das Benehmen aller Gemeinden. Kritik übt die UBV auch an der Festlegung einer Kooperation der Grundschule Wurzbach und der Regelschule Remptendorf. Zwar hat die Schulkonferenz in Wurzbach dem Modell zugestimmt, es fehlt aber die Zustimmung der Schulkonferenz in Remptendorf. Wie kann man dann einem Schulnetzplan zustimmen, wenn die Zustimmung einer betroffenen Schule fehlt? Vom Gesetzgeber festgelegte Rechte der Schulkonferenzen dürfen nicht zum Schein demokratischer Grundsätze verkommen!
Wolfgang Kleindienst, Fraktionsvorsitzender UBV