Mit Wirkung zum kommenden Montag, den 28. März, wurde das Infektionsschutzkonzept der Kreisverwaltung angepasst, womit Vor-Ort-Termine in der Kreisverwaltung in Schleiz und Pößneck künftig auch wieder ohne 3G-Nachweis wahrgenommen werden können. Das teilte die Pressestelle des Landratsamtes mit. Die Regelung galt seit dem 24. November letzten Jahres.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske), wie auch das Abestandsgebot, gilt es nach wie vor zu beachten.
Tags: Schleiz
