Die Fraktion der UBV im Kreistag hat Rechts- bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde wegen rechtswidriger Beschlüsse im Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises am 16.02.2022 zur Aufnahme ihrer form- und fristgerechten Anträge auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 07.03.22 beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Mit der Beschwerde wollen wir erreichen, dass zwei unserer Anträge gesetzeskonform auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 07.03.22 genommen werden.
In der öffentlichen Kreisausschusssitzung am 16.02.22 wurde unter dem TOP 3 die Vorbereitung der nächsten Kreistagssitzung am 07.03.22 beraten. Landrat Fügmann beantragte für die Sitzung des Kreistages am 07.03.22 den Antrag der UBV Fraktion „Bevorstehenden Kollaps des Gesundheitswesen im Saale-Orla-Kreis abwenden“ nicht auf die Tagesordnung zu nehmen, weil er angeblich rechtlich bedenklich wegen Nichtzuständigkeit des Kreistages ist. Anschließend beantragte Dr. Hannah, Fraktionsvorsitzender der CDU, auch den Antrag der UBV Fraktion „Antrag auf Auskunft über Zuweisungen finanzieller Mittel für die Ortsteile des SOK“ nicht auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 07.03.22 zu nehmen. Neben Landrat Fügmann stimmten Vertreter der CDU, Linke, SPD und FDP der Nichtbehandlung unserer Anträge zu. Beide Tagesordnungspunkte wurden somit nicht auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 07.03.22 genommen. Herr Kleindienst (UBV) hatte den Landrat darauf hingewiesen, dass Anträge, die frist- und formgerecht eingereicht wurden, grundsätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen sind. Aus Sicht der UBV Fraktion verstößt die Vorgehensweise des Landrates zumindest gegen §§ 7 und 8 der Geschäftsordnung des Kreistages des Saale-Orla-Kreis, gegen § 112 i.V.m. § 35 Abs. 4 ThürKO und gegen das Urteil des 2. Senat des OVG Weimar (AZ: 2 EO 790/98). Bereits 1998 wurde unsere Rechtsauffassung durch eine Klage der UBV gegen den damaligen Landrat bestätigt. Dabei ist u.a. der Mehrheit generell verwehrt, gestützt auf § 8 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung, eine Antragstellung antragsberechtigter Kreistagsmitglieder zu unterbinden. Wird unsere Rechtsauffassung bestätigt, muss das rechtswidrige Vorgehen von Landrat Fügmann Konsequenzen haben. Mit dem Antrag „Bevorstehenden Kollaps des Gesundheitswesen im Saale-Orla-Kreis abwenden“ will die UBV ein Betretungsverbot bzw. „Berufsverbot“ für alle Mitarbeiter, der im § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Einrichtungen im Saale-Orla-Kreis, verhindern. Es entsteht der Eindruck, dass Landrat Fügmann fadenscheinige Gründe sucht, um einer so wichtigen Diskussion aus dem Weg zu gehen.
Wolfgang Kleindienst, Fraktionsvorsitzender UBV