Aus der Ostthüringer Zeitung vom 13. Oktober 2021 musste ich erfahren, dass die Geschäftsleitung der KomBus GmbH entschieden hat, gegen Corona geimpften und von Corona genesenen Mitarbeitern auf Nachweis bis Jahresende einmalig 120 Euro brutto zu zahlen. Die Zahlung wird als Aufwandsentschädigung für das Impfen deklariert.
Ich halte diese Maßnahme für ungerecht und deshalb schädlich für den Betriebsfrieden, da ein Teil von Mitarbeitern der KomBus GmbH unberücksichtigt bleibt. Die Maßnahme verstößt somit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Damit könnte dem Unternehmen in einer Zeit angespannter Personalsituation ein kaum wieder gutzumachender Schaden zugefügt werden. Ich habe deshalb den Geschäftsführern Herrn Bergner und Herrn Hamm vorgeschlagen, diese Maßnahme bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung auszusetzen. Dort werde ich beantragen, dass dieses Thema behandelt wird.
Aus meiner Sicht ist es durchaus gerechtfertigt, den Mitarbeitern der KomBus GmbH eine Corona-Zulage zu zahlen, diese aber leistungsabhängig und an jeden Mitarbeiter.
Deshalb sieht mein Antrag zur Aufsichtsratssitzung eine Corona-Zulage für jeden Mitarbeiter von durchschnittlich 200 Euro vor. Das sind ca. 80.000 Euro in Summe. Die Auszahlung soll aber nicht pauschal, sondern leistungsabhängig nach der Anwesenheit im Unternehmen erfolgen. Dabei möchte ich, dass die Zeit des fahrenden Personals mit dem Faktor 1,5 gewertet wird, weil diese Mitarbeiter dem unmittelbaren Risiko einer Corona-Ansteckung unterliegen, auch wenn sie genesen oder geimpft sind.
Pressemitteilung von Andreas Scheffczyk, Mitglied des Aufsichtsrates der KomBus GmbH