Testpflicht an Thüringer Schulen entfällt ab 1. Juli

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Aus der Testpflicht an Thüringer Schulen wird ab 1. Juli ein freiwilliges Testangebot. Das teilte heute das Thüringer Bildungsministerium mit. Am 30. Juni endet die sogenannte Bundes-Notbremse, die u. a. bundesweit eine Testpflicht an Schulen festgelegt hat, und wird durch die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) ersetzt.

„Um die Schulpflicht wieder umfassend durchzusetzen, wird nach der neuen Verordnungslage die Testpflicht an Thüringer Schulen ab Juli bis auf Weiteres wieder zu einem Testangebot“ heißt es in der Mitteilung des Thüringer Bildungsministeriums.

Bisher wurde die Teilnahme an einem Präsenzunterricht an Thüringer Schulen nur Schülern erlaubt, die zweimal wöchentlich einen Corona-Test machten. Laut Bildungsministerium haben thüringenweit rund 1.500 Schüler bzw. deren Eltern die Tests verweigert und wurden zuhause unterrichtet.

4,7 Millionen Tests gingen an Schulen, 400.000 an Kindergärten

Über 5,1 Millionen Test wurden seit der Umstelltung des Thüringer Testsystems an Schulen im Erfurter Logistikzentrum umgeschlagen. Davon gingen 4,7 Millionen Tests an Schulen, die übrigen 400.000 an Kindergärten. Laut Bildungministerium hat Thüringen allein für diese 5,1 Millionen Tests 24,5 Millionen Euro investiert.

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