Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zur Bewässerung bleibt untersagt

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Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Quellen zum Zweck der Bewässerung bleibt im Saale-Orla-Kreis nach wie vor untersagt. Wie das Landratsamt mitteilt, ist die entsprechende Regelung aus dem Jahr 2019, trotz der ergiebigen Regenfälle der letzten Tage, weiterhin gültig. Ausgenommen sind davon einzig die Saale inklusive der Talsperren sowie die Orla ohne Nebengewässer.

Ziel der Maßnahme ist der Schutz des Ökosystems. „Die aktuellen Regenfälle helfen zwar und sorgen für eine Besserung der angespannten Lage, für eine langfristige Durchfeuchtung des Bodens reichen die Niederschläge aber noch nicht aus. Im April beispielsweise lagen die Niederschläge im Saale-Orla-Kreis bei durchschnittlich 20 bis 30 mm. Der langjährige Mittelwert für den Monat liegt bei 50 bis 70 mm, also mehr als doppelt so hoch. Das zeigt sich auch an den Wasserständen der Pegel der Wisenta und der Orla, die lange Zeit unter dem Mittelwasserstand lagen. Bei einer stetigen Entnahme von Wasser kann sich der teils nach wie vor kritische Zustand unserer heimischen Gewässer nicht nachhaltig verbessern“, erklärt hierzu die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis.

Das Verbot gilt auch dann, wenn durch die zuständige Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme – etwa für Gemeinden und Städte oder landwirtschaftliche Unternehmen – erteilt wurde.

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