UBV lädt zu Informationsveranstaltung zum Thema Grundsteuererklärung

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Wir möchten Sie hiermit recht herzlich zur öffentlichen Informationsveranstaltung, zur Thematik „Grundsteuererklärung“, der Unabhängigen Bürgervertretung des Saale-Orla-Kreises (UBV) einladen. Das Thüringer Finanzministerium wird an der Veranstaltung teilnehmen, über die Thematik referieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
Neben Pößneck sind für den Saale-Orla-Kreis zeitnah weitere Bürgerversammlungen in Bad Lobenstein und Schleiz in Planung. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Über Ihre Teilnahme wären wir erfreut.

Die Bürgerversammlung findet am Donnerstag, den 14. Juli 2022 in Pößneck im Bilke-Saal, Klosterplatz 1, statt. Beginn ist 18:00 Uhr.

Alle Grundstückseigentümer sind ab 01.07.22 verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben. 36 Millionen Grundstücke sind neu zu bewerten und dies ist mit einem enormen Aufwand verbunden. Die alten Einheitswerte dürfen bis längstens Ende 2024 angewandt werden. Spätestens ab 2025 muss die Grundsteuer dann auf Grundlage einer Neubewertung der Immobilien erfolgen. Derzeit muss für die Grundsteuer ein Steuermessbetrag ermittelt werden. Dafür wird der Einheitswert mit einer Steuermesszahl multipliziert. Diese ist bundeseinheitlich. Sie beträgt in Westdeutschland zwischen 2,6 und 6 Promille vom
Einheitswert und zwischen 5 und 10 Promille vom Einheitswert in Ostdeutschland. Für ein unbebautes Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus beträgt sie beispielsweise 3,5 Promille beziehungsweise 0,35 Prozent. Der so berechnete Steuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Zwischen Juli und Ende Oktober 2022 müssen alle Grundstückseigentümer eine Erklärung abgeben, damit ihr Grundstück vom zuständigen Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 neu bewertet werden kann. Das soll vor allem über das Elster-Portal erfolgen, also elektronisch. Wer keine Computer hat oder beispielsweise altersbedingt sich nicht in der Lage sieht die Erklärung zur Feststellung von Grundsteuerwerten elektronisch bei seinem Lagefinanzamt abzugeben, sollte dort einen Härtefallantrag stellen. Falls dieser genehmigt wird, kann die Erklärung auf einem Papierformular ausgefüllt werden.

Es wird auch eine Herausforderung für Bürgermeister, Verwaltungen, kommunalen Unternehmen, der Privatwirtschaft und Kommunalpolitiker bei der Umsetzung bis 2025. In der Bürgerversammlung wollen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber diskutieren und Fragen beantworten. Alle interessierten Bürger sind recht herzlich eingeladen.

Wolfgang Kleindienst, UBV

Unter der Bezeichnung „Mitmachricht“ veröffentlichen wir die uns zugesandten Beiträge. Die Inhalte spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider, die Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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