UBV-Anfrage zu Kosten der Corona-Maßnahmen

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Kreistagsmitglied Wolfgang Kleindienst (UBV)

Neben dem politischen und sozialen Zusammenleben hinterlassen die Corona-Maßnahmen auch im Geldbeutel des Saale-Orla-Kreises ihre Spuren. Kreistagsmitglied Wolfgang Kleindienst (UBV) aus Pößneck stellte für die UBV-Fraktion eine schriftliche Anfrage (die uns vorliegt) zu den angefallen Kosten an Landrat Thomas Fügmann (CDU). Kleindienst wollte vom Landrat unter anderem wissen, welche Kosten für den Saale-Orla-Kreis durch Schnelltests, Masken, Schutzanzüge oder Testzentren entstanden sind. Laut Antwort von Landrat Thomas Fügmann sahen die Kosten für den Landkreis wie folgt aus:

Die Kosten für Schnelltests belaufen sich auf 58.570,00 Euro (Stand 9. Juni 2021). Die Ausstattung von Testzentren kostet 1.169,49 Euro, für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel (u. a. Masken, Handschuhe, Gesichtsvisiere etc.) zahlt der Landkreis 101.571,80 Euro. Die Durchführung des Kreistages und deren Ausschüsse in Neustadt/Orla und in der Wisentahalle in Schleiz kosteten im Jahr 2020 rund 1.300,00 Euro und im Jahr 2021 rund 2.100,00 Euro. Die Soldaten der Bundeswehr, die u. a. bei der Rückverfolgung von Kontaktpersonen mithalfen, kosten 9.915,66 Euro. Für die fünf Personen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingestellt wurden, fielen bis zum 31. Mai 2021 Personalkosten in Höhe von 73.869,18 Euro an.

Für die Bewachung und Reinigung von Testzentren sowie für den Kauf und Installation von Luftfiltern sind dem Landkreis keine Kosten entstanden. Laut Landrat werden auch die angefallen Kosten für die Bundeswehrsoldaten von der Bundeswehr zurückerstattet. Zu den Kosten, welche durch die Mieten der Testzentren entstanden sind (u. a. wurde die Shedhalle in Pößneck für diesen Zweck angemietet), liegen uns keine Zahlen vor.

Wie hoch die bisherigen Gesamtkosten für den Landkreis bzw. wie hoch die Kosten voraussichtlich zum Jahresende sein werden, konnte der Landrat Thomas Fügmann nicht mitteilen. Aus derzeitiger Sicht, so der Landrat, ist ein Nachtragshaushalt jedoch nicht nötig. Nach Auswertung der Halbjahresprognose kann hierzu jedoch ein neuer Stand mitgeteilt werden.

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