Testpflicht für Elternabend an Grundschule im Park in Ebersdorf?

Grundschule im Park in Ebersdorf
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HalloOberland-Leser K. aus Saalburg-Ebersdorf sendete uns am Montag einen Elternbrief, in dem die Schulleiterin der Grundschule im Park in Ebersdorf, Kerstin Michel, die Eltern der Schulanfänger zu einem Elternabend am 22. Juni einlädt. In dem Brief werden die Eltern darüber informiert, dass für Teilnehmende des Elternabends neben dem Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch ein Coronatest verpflichtend ist. Die Eltern werden aufgefordert, eine halbe Stunde früher zur Turnhalle zu kommen, einen Selbsttest mitzubringen und diesen dann vor Ort durchzuführen.

„Warum dürfen sich am Sonntag an die 500 Zuschauer zur Bläserserenade ohne Testpflicht und Maske an der Orangerie treffen, während für einen Elternabend, an dem nur ein Elternteil je Kind teilnehmen soll, wenige Meter von der Orangerie entfernt Masken- und Testpflicht gilt?“ fragt Leser K., „In den Gaststätten und Kinos braucht man mittlerweile auch keinen Test mehr.“

Da die 7-Tage-Inzidenz im Saale-Orla-Kreis am Montag bei 14,9 lag, die Testpflicht für Angebote im geschlossenen Räumen seit 12. Juni aufgehoben wurde und es in Saalburg-Ebersdorf selbst keine bekannten Coronafälle gab (Inzidenz 0,0), fragten wir beim Landratsamt nach. Wir wollten wissen, ob die Testpflicht vom Landratsamt angeordnet wurde, ob alle Schulen im Landkreis in dieser Sache einheitlich verfahren und ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Letzteres ist deshalb interessant, weil laut Thüringer Bildungsministerium eine Testpflicht an Schulen nur für eine Teilnahme am Präsenzunterricht gefordert wird und nur für Schüler und Personal gilt.

Landratsamt-Pressesprecher Alexander Hebenstreit erklärt dazu: „Die genannte Testpflicht wurde nicht durch das Landratsamt angeordnet, auch wird sie von den aktuell gültigen Thüringer Corona-Verordnungen nicht explizit eingefordert. Allerdings ist es das gute Recht der Schule (wie anderer Einrichtungen auch), über ihr Hausrecht darüber zu entscheiden, wer Zutritt erhält und wer nicht bzw. welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen.“
Zu der Frage, ob andere Schulen im Landkreis ebenfalls eine Testpflicht für Elternabende einfordern, konnte die Pressestelle keine Angaben machen. Hierzu sei nichts bekannt, hieß es.

Leider hat Schulleiterin Kerstin Michel, an die wir ebenfalls eine Anfrage gestellt haben, unsere Fragen bis heute nicht beantwortet (sollte noch eine Antwort kommen, reichen wir sie an dieser Stelle nach). Allerdings wurden gestern einige Eltern der Schulanfänger darüber informiert, dass die Testpflicht für den Elternabend aufgehoben wurde. Ob es dazu ein neues Schreiben der Schule gab und aus welchem Grund die Testpflicht aufgehoben wurde, ist uns nicht bekannt.

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