Stadt Wurzbach: Kein Geld für Verkehrssicherung in Grumbach, aber 100.000 € für Gerichtskosten

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Wie im neusten Amtsblatt der Stadt Wurzbach zu lesen, lehnt der Stadtrat unter Bürgermeister Jan Schübel (CDU) den Antrag der Ortsteilbürgermeisterin von Grumbach, Daliah Natascha Bothner (UBV), auf Ergänzung der Straßenbeleuchtung ab.
Der Antrag begründet sich jedoch rechtssicher darin, dass die Stadt Wurzbach ihre Verkehrssicherungspflicht gemäß EU DIN-Norm 13201 nicht erfüllt: Ortseingänge, Gefahrenstellen und öffentliche Plätze müssen beleuchtet sein, der Abstand zwischen Laternen mit LED Beleuchtung darf innerorts 40 m nicht überschreiten.

In Grumbach sind alle Ortseingänge, öffentliche Plätze und sogar die Bushaltestelle unbeleuchtet, das Gefälle von der L 2373 aus ist nicht zu erkennen, die Abstände zwischen den Lichtmasten mit veralteten Leuchtmitteln betragen bis zu 125 m. Somit liegen ganze Straßenabschnitte in völliger Dunkelheit und gerade die zunehmend älteren Einwohner können Hindernisse am Straßenrand überhaupt nicht erkennen.
Die Unfallgefahr wird noch dadurch verschärft, dass Gehsteige gänzlich fehlen und man im Winter wegen Schneedeichen sogar mitten auf der Fahrbahn gehen muss. Ausgerechnet in der stark befahrenen Straße nach Wurzbach, in die der Verkehr nahezu ungebremst von der Landesstraße geradeaus einschießt, befinden sich auf 350 m Länge nur 2 Laternen. Von diesen 2 Laternen war eine noch dazu über 4 Monate lang defekt und wurde trotz wiederholt schriftlicher und mündlicher Bitte nicht repariert. Schübel begründete seine Untätigkeit damit, dass noch nicht genügend defekte Lampen zusammengekommen seien, dass sich eine Reparatur auch lohne?!

In der Stadtratssitzung kommentierte er Bothners Hinweis auf seine Amtshaftung im Schadensfall schulterzuckend mit : „Na dann ist das eben so.“ Mit dieser gleichgültigen Haltung nimmt er Gefahr für Leib und Leben seiner Bürger billigend in Kauf, wobei ihm offenbar gar nicht klar ist, dass vorsätzlich grobe Fahrlässigkeit im Schadensfall von keiner Versicherung übernommen wird und auch strafrechtliche Konsequenzen hat.
Die Stadt Wurzbach begönnert hier in der Rennsteigregion auch enorm den Wander-, Rad- und Skitourismus, der nur dann an Grumbachs Rennsteighütte in totaler Finsternis rasten kann, wenn er sich auf dem unbeleuchteten Treppenaufgang zum Dorfplatz vorher nicht die müden Haxen gebrochen hat oder im Dunkeln der Länge nach über die Geräte des Spielplatzes ermattet hingeschlagen ist.

Während der arme Bürger bei Verstoß gegen seine Verkehrssicherungspflicht von der Behörde mit Zwangsanordnungen, Bußgeldern und Säumniszuschlägen gnadenlos verfolgt wird, lässt sich der große Stadtratsvorsitzende von seinen Schleppeträgern einfach durch Stadtratsbeschluss von dieser gesetzlichen Pflicht entbinden. Natürlich unter dem üblichen Vorwand der finanziell beschränkten Leistungsfähigkeit, obwohl in derselben Sitzung für seinen Bauhof 113.520,05 € und für sein Steckenpferdchen Feuerwehr 28.203,00 € frag- und klaglos locker gemacht wurden.

Bothners Vorschlag als Zeichen des guten Willens nur einem Teil des Antrags zuzustimmen, wurde sofort abgewunken, an einem Kompromiss- geschweige denn Lösungsvorschlag war der völlig beratungsresistente Stadtrat wiedermal überhaupt nicht interessiert. Dieser Stadtrat mit seiner ostalgischen Rechtsauffassung hat auch absolut nichts dazugelernt, denn die letzten durchgewunkenen Rechtsbeugungen mit 312 total vermurksten Straßenbaubeitragsverfahren haben der Stadt Wurzbach bisher lt. Jahresrechnung bereits über 100.000 € Gerichtskosten verursacht!

Das jetzige Wegbeschließen der Gesetzespflicht könnte die Stadt noch sehr viel teurer zu stehen kommen. Vielleicht sollte die mit 6.416,78 € monatlich von Steuergeld finanzierte Amtszeit mal zur Beantragung von Fördermitteln für eine verkehrssichernde Straßenbeleuchtung genutzt werden?

Übrigens, als besondere Schikane seit besagter Stadtratssitzung wird den Grumbachern jetzt schon eine Stunde früher, schon um 23:30 Uhr, die Straßenbeleuchtung komplett abgeschaltet, obwohl eine Nachtabschaltung ohne rote Laternenringe gemäß 394 StVO generell unzulässig ist.

Daliah Natascha Bothner, Ortsteilbürgermeisterin von Grumbach


Bild: Pixabay

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