Staatliche Willkür im Umgang mit friedlichem Protest

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Uwe Thrum, Mitglied des Thüringer Landtags

Nachdem die Bürgerproteste und unsere Oppositionsarbeit dafür sorgten, dass den unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen sowie der allgemeinen Impfpflicht zunächst eine Absage erteilt wurde, müssen unsere dringend benötigten ungeimpften Fachkräfte in den Gesundheits- und Sozialberufen weiterhin mit Bußgeldern bis zu 2500 Euro und einem Betretungs- oder Beschäftigungsverbot rechnen. Einem Pressebericht der OTZ vom 29. April 2022 zufolge, sind bisher 8700 Beschäftigte ohne Immunisierung in Thüringen gemeldet worden.

Bereits im Januar gab es gegen diesen politisch verursachten Notstand im Gesundheitswesen friedliche Protestaktionen, an denen sich durchschnittlich 700 Personen in Schleiz beteiligten. Währenddessen ähnliche Proteste in Saalfeld von der Polizei deeskalierend begleitet wurden, kamen am 26. Januar 2022 in unserer Kreisstadt 61 Einsatzkräfte der Landespolizeiinspektion Saalfeld, Einsatzzüge der LPI Gotha, der LPI Nordhausen sowie eine Hundertschaft der Bereitschaftspolizei Thüringen zum Einsatz (Quelle: Kleine Anfrage 2857; Thüringer Landtag Drs.: 7/5139).

Die Landesregierung bestätigt weiterhin (Quelle: Kleine Anfrage 2858; Drs.: 7/5229), dass „die überwiegende Anzahl der Teilnehmer dem äußeren Anschein nach dem bürgerlichen Spektrum zuzuordnen“ sei und die „Versammlung nicht als unfriedlich eingeschätzt wird“. Nachdem im Januar das im Grundgesetz verankerte freie Versammlungsrecht durch die maximale Teilnehmerzahl von 35 Personen massiv eingeschränkt war, sahen sich die Ordnungshüter gezwungen, durch „konsequentes Vorgehen bei niedriger Einschreitschwelle gegenüber erkannten Störern, insbesondere Rädelsführern der rechten Szene“ (Drs.: 7/5139), mit Polizeiketten, Einsatz von Reizstoffen und freiheitsbeschränkende Maßnahmen zur Identitätsfeststellung von 179 Personen, vorzugehen.

Das bedeutet im Klartext, dass 179 friedliche Menschen – darunter viele Frauen – bei Temperaturen um den Gefrierpunkt etwa zwei Stunden von Polizeieinheiten umschlossen und der Weg nach Hause versperrt wurde. Entsprechende Bußgeldbescheide mit einem Gesamtbetrag von je 278,50 Euro für das Abstellen eines Friedenslichtes vor dem Landratsamt des Saale-Orla-Kreises sind mittlerweile bei den Betroffenen angekommen. Eine Anfrage meinerseits an den Landrat soll nun die Verhältnismäßigkeit und weitere Details zu den Bußgeldbescheiden klären.

Die staatliche Willkür im Umgang mit den friedlichen Protesten gegen die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen ist ein für alle Mal zu beenden. Nachdem alle bisher verwendeten Corona-Impfstoffe nicht in der Lage sind, langfristig und zuverlässig vor einer Infektion zu schützen, muss die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgenommen werden, um die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität langfristig sicherzustellen. Es ist für uns ein unhaltbarer Zustand, einzelne Berufsgruppen zu einer Impfung zu verpflichten, deren Erwartungen in Bezug auf Wirkung und Nebenwirkungen sich nicht erfüllten. In der vergangenen Woche wurde ein Dringlichkeitsantrag unserer Fraktion zur Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Drs.: 7/5424) erneut abgelehnt.

Im Sinne einer bürgerfreundlichen Politik sollte es dem Landrat eine Herzensangelegenheit sein, den eingeräumten Ermessensspielraum im Umgang mit Ordnungswidrigkeiten in dieser Angelegenheit vollumfänglich auszuschöpfen.

Uwe Thrum, Mitglied des Thüringer Landtags

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