Mehr Verbote, mehr Gebühren und mehr Befugnisse für Polizei und Behörden: Neue Stauseeordnung in Schleiz vorgestellt

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Am heutigen Dienstag wurde die neue Stauseeordnung für den Bleiloch- und den Hohenwarte-Stausee vorgestellt. Die beiden Landräte des Saale-Orla-Kreises und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Thomas Fügmann (CDU) und Marko Wolfram (SPD), präsentierten gemeinsam mit Peter Apel, dem Geschäftsführer der Vattenfall Wasserkraft GmbH, die neue Fassung in Schleiz. Diese wurde in Zusammenarbeit der beiden Landratsämter mit Beteiligung der Vattenfall Wasserkraft GmbH (Betreiber der Saale-Kaskade) erarbeitet und soll insbesondere der aktuellen technischen und touristischen Entwicklungen Rechnung tragen.

Abkehr von Verbrennungsmotoren schrittweise bis zum Jahr 2030

Eine der zentralen Änderungen dürfte das Verbot von Verbrennermotoren sein, welche ab 2030 nicht mehr zugelassen werden sollen. Marko Wolfram, Landrat von Saalfeld-Rudolstadt, erklärt dazu: „Es ist wichtig, dass wir uns als Stauseeregion der Frage des Klimawandels und des emissionsfreien Verkehrs stellen. Deswegen senden wir als Region mit der Abkehr von Verbrennungsmotoren ein wichtiges Zeichen. Zugleich wollen wir den Menschen aber auch die nötige Zeit geben, sich auf diese einschneidende Änderung einzustellen.“
Und Landrat Thomas Fügmann sagt: „Wir nehmen uns bis 2030 die Zeit, um den Umstieg auf die Elektromobilität zu realisieren. Das Thüringer Meer ist ein touristisches Highlight, das wir weiterentwickeln wollen. Mit der geänderten Stauseeordnung leisten wir einen Beitrag dazu.“ Vorher wolle man aber noch die Voraussetzungen für eine funktionierende Elektromobilität auf und neben dem Wasser schaffen, heißt es in der Mitteilung.

Neben der in der Präambel festgehaltenen Absicht, ab 2030 keine Boote mit Verbrenner zuzulassen, wurden aber auch Kategorien für „Schwimmende Anlagen“ und „Sonderformen“ neu in die Stauseeordnung aufgenommen. Damit gemeint sind schwimmende Anlagen wie Hausboote, Angelplattformen, Grillboote, E-SUPs, Surfbretter mit und ohne Antrieb oder sogenannte Flyboards. Die in der bisherigen Verordnung nicht aufgeführten „Schwimmenden Anlagen“ benötigen nun eine Zulassung und die schriftliche Zustimmung der „Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Thüringer Meer“. Bisher waren alle Fahrzeuge mit Elektromotor noch genehmigungsfrei.

Mehr Befugnisse für Polizei und Behörden

Neu in die Verordung aufgenommen wurde auch die Ermächtigung des Saale-Orla-Kreises, Sperrgebiete mit besonderen Nutzungsbedingungen auszuweisen. Zur Überwachung der Vorschriften dürfen zudem Polizei und Behörde in Zukunft Boote, Bootsstege und schwimmende Anlagen betreten.

Auch die Bestimmungen zum Gewässerschutz wurden erweitert: Fahrzeuge mit sanitären Anlagen an Bord müssen zukünftig über entsprechende Behälter zur Aufnahme von Fäkalien verfügen. Das Verbot der Einleitung von schädlichen Stoffen wurde inhaltlich präzisiert. Grundsätzlich verboten wird das Übernachten an Bord eines Fahrzeuges, sofern das Übernachten nicht an Stegen stattfindet. Verboten sind auch bestimmte Fahrzeugarten wie Luftkissen oder Tragflügelboote und Sportarten wie Kitesurfen oder Parasailing.


Beitragsbild: Die beiden Landräte Marko Wolfram (Saalfeld-Rudolstadt/ von links) und Thomas Fügmann (Saale-Orla-Kreis) stellten die geänderte Stauseeordnung gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Vattenfall Wasserkraft GmbH, Peter Apel, vor. Foto: Alexander Hebenstreit / Landratsamt Saale-Orla-Kreis

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