Maskenpflicht und Abstandsregel zur Bundestagswahl in Thüringen

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Zur Bundestagswahl am 26. September wird es eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahlräumen in Thüringen geben. Das teilte gestern der Landeswahlleiter Günter Krombholz in einer Pressemitteilung mit. Die Maskenpflicht gilt für Wähler, Wahlhelfer und Wahlbeobachter. Ausnahmen sind nur mit einer ärztlichen Bescheinigung möglich.
Eine Anwendung der 3G-Regel ist dagegen nicht vorgesehen. Keiner werde von der Wahl ausgeschlossen, heißt es in der Mitteilung.

Landeswahlleiter Krombholz: „Bitte bringen Sie Ihren eigenen Schreibstift zum Ankreuzen des Stimmzettels mit.“

Zum Ankreuzen des Wahlzettels werden in den Wahllokalen zwar Stifte vorhanden sein und diese werden auch regelmäßig desinfiziert, dennoch empfiehlt Landeswahlleiter Krombholz dem Wähler, einen eigenen Schreibstift mitzubringen. Der Schutz von Leib und Leben hat höchste Priorität. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Schreibstift zum Ankreuzen des Stimmzettels mit“, so Krombholz.

Auch in Quarantäne Wahlteilnahme möglich

Menschen mit kurzfristig auftretenden Corona-Symptomen oder solche, die in Quarantäne sind, können ebenfalls an der Wahl teilnehmen. Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis spätestens 15 Uhr bei der für die Briefwahl zuständigen Stelle abholen zu lassen. Ein Bevollmächtigter muss den Wahlbrief dann bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben.

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