Corona-Selbsttests an Thüringer Schulen

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Wie Bildungsminister Helmut Holter (Linke) in einem Elternbrief bekannt gibt, sollen in Thüringer Schulen ab dem 12. April flächendeckende Corona-Schnelltests eingeführt werden. Für Schulen im Saale-Orla-Kreis gilt das voraussichtlich ab dem 19. April, wenn diese wieder für den Präsenzunterricht öffnen.

Die Selbsttests sollen in der Schule unter Aufsicht der Lehrer stattfinden und freiwillig sein – so heißt es in dem Elternbrief von Holter, der am 6. April veröffentlicht wurde. Eltern, die ihr Kind nicht testen lassen möchten, soll demnach die Möglichkeit gegeben werden, dies durch eine Widerspruchserklärung zu verhindern. Das gilbt aber offensichtlich nicht für den Saale-Orla-Kreis. In einer Pressemitteilung das Landratsamt in Schleiz vom 7. April heißt es, dass die Selbsttests für Schüler verpflichtend seien und zweimal wöchentlich durchgeführt werden.

Angedacht sind laut dem Schreiben von Bildungsminister Holter für Grundschüler der Klassen 1 bis 4 sogenannte „Lolli-Tests“ der Marke NINGBO Lollipop® Test. Schüler weiterführender Stufen sollen mit dem SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche Diagnostics getestet werden. Die Kosten für den Test übernimmt der Freistaat Thüringen. Wie es in der Pressemitteilung des Landratsamtes heißt, sei jedoch nicht absehbar, wann die vom Bildungsministerium beschafften Schnelltests geliefert werden. Bislang sei nur ein Teil eingetroffen.

Wie es in dem Schreiben des Bildungsministers weiter heißt, sei ein positives Testergebnis nicht mit einem positiven Befund einer Covid-19-Infektion gleichzusetzen, stelle aber einen begründeten Verdachtsfall dar. Positiv getestete Schüler und das pädagogische Personal müssen sich daher ab Bekanntwerden des Testergebnisses in Isolation begeben. Die Schulleitung sei zudem verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt über das positive Testergebnis zu informieren. Schüler der Lerngruppe, in der das positive Testergebnis auftritt, dürfen weiter am Unterricht teilnehmen, gelten aber als Kontaktperson, wenn der positive Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigt wird.

Lockerungen bei anderen Infektionsschutzregeln sind trotz vollzogener Schnelltests derzeit nicht vorgesehen. „Die AHA+L-Regeln (Abstand, Händewaschen, Alltagsmaske+Lüften) bleiben auch weiterhin essenziell“, heißt es in dem Schreiben.

Bildungsminister Holter äußert sich in dem Schreiben auch zu Schulabschlüssen und Lernrückständen. Hierzu wurde laut Holter „ein umfangreiches Paket zur Abmilderung der Prüfungsmodalitäten und zur guten Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler erarbeitet.“ Dieses und nächstes Schuljahr soll zudem genutzt werden um unterschiedliche Lernstände auszugleichen.

Im Saale-Orla-Kreis sollen zeitgleich mit der geplanten Schulöffnung auch die Kindertagessstätten in Betrieb gehen. Auch dort soll es ein umfassendes Testangebot geben, allerdings auf freiwilliger Basis.

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